Rechtsprechung
   BGH, 23.06.2020 - 3 StR 95/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,26569
BGH, 23.06.2020 - 3 StR 95/20 (https://dejure.org/2020,26569)
BGH, Entscheidung vom 23.06.2020 - 3 StR 95/20 (https://dejure.org/2020,26569)
BGH, Entscheidung vom 23. Juni 2020 - 3 StR 95/20 (https://dejure.org/2020,26569)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,26569) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Revision gegen die Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Anforderungen an die Feststellung einer ausgeschlossenen oder verminderten Schuldfähigkeit

  • rewis.io

    Sicherungsverfahren: Erforderliche Feststellungen für die Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 63 ; StGB § 20 ; StGB § 21
    Revision gegen die Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Anforderungen an die Feststellung einer ausgeschlossenen oder verminderten Schuldfähigkeit

  • datenbank.nwb.de

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Erforderliche Feststellungen für die Unterbringungsanordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2020, 337
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 05.09.2019 - 4 StR 206/19

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Voraussetzungen)

    Auszug aus BGH, 23.06.2020 - 3 StR 95/20
    Das Tatgericht hat in diesem Zusammenhang im Einzelnen darzulegen, wie sich die festgestellte, einem Merkmal der §§ 20, 21 StGB unterfallende Erkrankung in der jeweiligen Tatsituation auf die Einsichts- oder die Steuerungsfähigkeit ausgewirkt hat und warum die Anlasstaten auf den entsprechenden Zustand zurückzuführen sind (st. Rspr.; etwa BGH, Beschlüsse vom 26. Juli 2016 - 3 StR 211/16, juris Rn. 5; vom 5. September 2019 - 4 StR 206/19, juris Rn. 7 mwN).

    Es ist insbesondere gehalten zu untersuchen, ob in der Person des Beschuldigten oder in seinen Taten letztlich nicht nur Eigenschaften und Verhaltensweisen hervortreten, die sich im Rahmen dessen halten, was bei schuldfähigen Menschen eine übliche Ursache für strafbares Verhalten und somit normalpsychologisch zu erklären ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. Juni 2016 - 4 StR 196/15, NStZ-RR 2015, 275, 276; vom 5. September 2019 - 4 StR 206/19, juris Rn. 7).

  • BGH, 17.06.2015 - 4 StR 196/15

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Begehung der

    Auszug aus BGH, 23.06.2020 - 3 StR 95/20
    Es ist insbesondere gehalten zu untersuchen, ob in der Person des Beschuldigten oder in seinen Taten letztlich nicht nur Eigenschaften und Verhaltensweisen hervortreten, die sich im Rahmen dessen halten, was bei schuldfähigen Menschen eine übliche Ursache für strafbares Verhalten und somit normalpsychologisch zu erklären ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. Juni 2016 - 4 StR 196/15, NStZ-RR 2015, 275, 276; vom 5. September 2019 - 4 StR 206/19, juris Rn. 7).
  • BGH, 26.07.2016 - 3 StR 211/16

    Rechtsfehlerhafte Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen

    Auszug aus BGH, 23.06.2020 - 3 StR 95/20
    Das Tatgericht hat in diesem Zusammenhang im Einzelnen darzulegen, wie sich die festgestellte, einem Merkmal der §§ 20, 21 StGB unterfallende Erkrankung in der jeweiligen Tatsituation auf die Einsichts- oder die Steuerungsfähigkeit ausgewirkt hat und warum die Anlasstaten auf den entsprechenden Zustand zurückzuführen sind (st. Rspr.; etwa BGH, Beschlüsse vom 26. Juli 2016 - 3 StR 211/16, juris Rn. 5; vom 5. September 2019 - 4 StR 206/19, juris Rn. 7 mwN).
  • BGH, 06.08.2019 - 3 StR 46/19

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (sichere

    Auszug aus BGH, 23.06.2020 - 3 StR 95/20
    Sie darf - neben der höhergradigen Wahrscheinlichkeit der künftigen Begehung erheblicher rechtswidriger Taten - nur dann angeordnet werden, wenn zweifelsfrei feststeht, dass der Unterzubringende bei der Begehung der Anlasstaten schuldunfähig oder vermindert schuldfähig war und die Tatbegehung hierauf beruht (st. Rspr.; etwa BGH, Beschluss vom 6. August 2019 - 3 StR 46/19, StV 2020, 371, 372 mwN).
  • BGH, 25.08.2020 - 2 StR 263/20

    Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen (Darlegung der Auswirkungen einer

    Zu prüfen ist dabei insbesondere auch, ob in der Person des Angeklagten oder in seinen Taten letztlich nicht nur Eigenschaften und Verhaltensweisen hervortreten, die sich im Rahmen dessen halten, was bei schuldfähigen Menschen eine übliche Ursache für strafbares Verhalten und somit normalpsychologisch zu erklären ist (vgl. BGH NStZ-RR 2015, 275, 276; Beschluss vom 23. Juni 2020 - 3 StR 95/20).
  • BGH, 20.07.2023 - 2 StR 58/22

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Annahme einer

    Zu prüfen ist dabei insbesondere auch, ob in der Person des Angeklagten oder in seinen Taten letztlich nicht nur Eigenschaften und Verhaltensweisen hervortreten, die sich im Rahmen dessen halten, was bei schuldfähigen Menschen eine übliche Ursache für strafbares Verhalten und somit normalpsychologisch zu erklären ist (vgl. BGH NStZ-RR 2015, 275, 276; Beschluss vom 23. Juni 2020 - 3 StR 95/20, NStZ-RR 2020, 337 f.; Senat, Beschluss vom 25. August 2020 - 2 StR 263/20).
  • BGH, 07.12.2021 - 2 StR 243/21

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Feststellung einer generellen

    Zu prüfen ist dabei insbesondere auch, ob in der Person des Angeklagten oder in seinen Taten letztlich nicht nur Eigenschaften und Verhaltensweisen hervortreten, die sich im Rahmen dessen halten, was bei schuldfähigen Menschen eine übliche Ursache für strafbares Verhalten und somit normalpsychologisch zu erklären ist (vgl. Senat, Beschluss vom 25. August 2020 - 2 StR 263/20, NStZ-RR 2021, 7; BGH, Beschlüsse vom 17. Juni 2015 - 4 StR 196/15, BGH NStZ-RR 2015, 275, 276; vom 23. Juni 2020 - 3 StR 95/20, NStZ-RR 2020, 337 f.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht